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   BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82   

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https://dejure.org/1984,7811
BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82 (https://dejure.org/1984,7811)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1984 - IVb ZB 172/82 (https://dejure.org/1984,7811)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1984 - IVb ZB 172/82 (https://dejure.org/1984,7811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Berechnung - Pflichtversicherter - Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis - Zusatzversorgungseinrichtung - Öffentlicher Dienst

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2364 (Ls.)
  • MDR 1984, 1011
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 26. Mai 1982 (BGHZ 84, 158, 167) zum Begriff der Unverfallbarkeit nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB für den Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausgeführt hat, gelten als unverfallbar in diesem Sinn - nur - Anwartschaften, deren Versorgungswert nach den maßgeblichen Satzungsbestimmungen durch die künftige betriebliche/berufliehe Entwicklung des Versicherten nicht mehr beeinträchtigt werden kann, sondern die ihm verbleiben, wenn er vor Eintritt des Versicherungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ausscheidet.

    Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit einer solchen Entwicklung im konkreten Fall kommt es für die Beurteilung der Unverfallbarkeit nicht an (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 84, 158, 182, 183).

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1983 (BVerfGE 63, 88) führt nicht zu einem anderen Ergebnis, da das Urteil des Amtsgerichts vom 29. Juni 1982 bei Erlaß der Entscheidung nicht mehr anfechtbar war, § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ Ulsamer Kommentar zum BVerfGG § 79 Rdn. 24).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - IVb ZB 172/82
    Insoweit wird auf die in dem Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1982 (BGHZ 85, 180) niedergelegten Verfahrensgrundsätze verwiesen.
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